Grenzgängerberatung

Für Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz gibt es zahlreiche Unterschiede in der Kranken-/ und Altersversorgung zu beachten.

Krankenversicherung

Als Grenzgänger in die Schweiz gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten der Absicherung: freiwillig gesetzlich oder privat in Deutschland, KVG Tarif (gesetzlich) oder privat in der Schweiz. Im Unterschied zu Deutschland erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Außerdem müssen Sie sich selbständig anmelden.

Alle Umsetzungsmöglichkeiten haben Vor-/ und Nachteile, die sich je nach persönlicher Situation unterschiedlich auswirken. Dies können wir in einem Gespräch mit Ihnen klären und Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen.

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Vorsorge

Das engmaschige Netz der Schweizer Sozialversicherung besteht aus der staatlichen Absicherung (AHV), der beruflichen Vorsorge (BVG) und einer privaten Vorsorge. Die AHV und BVG werden von Ihrem Arbeitgeber von dem Lohn abgezogen und mit seinen Anteilen direkt einbezahlt.

Die Renten aus der BVG sind im vollen Umfang steuerpflichtig. Steuerliche Fragen beantworten wir in Kooperation mit einem Steuerberater.

Die private Vorsorge teilt sich in die gebundene und die freie Vorsorge. Welches der unzähligen Produkte für Sie in Frage kommt, ermitteln wir unter Berücksichtigung Ihrer persönlich Situation gerne gemeinsam mit Ihnen.